Influencer Marketing ist derzeit das Marketing-Buzzword schlechthin.
Allein Google verzeichnet bei den Suchanfragen zu Influencer Marketing einen Anstieg von 325 % innerhalb der letzten zwölf Monate. Dennoch handelt es sich bei den Influencern um ein recht neues Phänomen, das noch nicht perfekt ist und sich erst entwickeln muss. Wir haben die vier aktuell wichtigsten Insights zusammengefasst.
1. Was Werbung ist, muss Werbung heißen
Mit dem neuesten Urteil gegen den Youtuber „Flying Uwe“ beweist die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein Ernsthaftigkeit beim Thema Schleichwerbung. Der Influencer wurde zu einer Strafzahlung von 10.500 € verurteilt, weil er in drei seiner Videos Fitness-Produkte seiner eigenen Firma anpries. Die Videos hätte der Fitness- und Lifestyle-Vlogger als Dauerwerbesendung kennzeichnen müssen.
Influencer, die auf Youtube und Instagram eigene oder gesponserte Produkte bewerben, müssen dies grundsätzlich als Werbung kennzeichnen. Ansonsten gilt dies rechtlich als Schleichwerbung und kann mit bis zu einer halben Million Euro Strafzahlung geahndet werden. Auf Instagram geht das beispielsweise mit dem Hashtag #ad.
Selbstgekaufte Waren können übrigens problemlos im Internet angepriesen werden, ganz unabhängig von der Größe der Followerschaft. Sobald der Werbetreibende allerdings Geld oder andere Leistungen im Gegenzug bekommt, muss er dies offenlegen. Die Medienanstalten überprüfen die Kanäle regelmäßig daraufhin.
2. Influencer Marketing bekommt Bundesverband
Die Influencer Marketing-Branche bekommt einen eigenen Verband. Die Gründung des „Bundesverbandes Influencer Marketing“ (BVIM) steht in Berlin kurz bevor, heißt es. Allerdings ist die Meldung hierüber nun schon fast zwei Monate alt – vollzogen ist die Verbandsgründung noch immer nicht.
Der BVIM will es sich zur Aufgabe machen, „Repräsentant und Stimme der Influencer Marketing Branche in Deutschland“ zu werden, so wie „die Interessen, Standpunkte und Belange von Unternehmen, Influencern und weiteren Content Creators“ zu vertreten, wie es auf der Internetseite heißt. Die Idee trifft in der Branche auf viel Zuspruch, aber auch Kritik.
Eine solche Organisation könnte hilfreich sein, Standards im Influencer Marketing zu setzen und Einfluss auf die rechtliche Regulierung zu nehmen. Kritisiert wird vor allem, dass Vorstand und Gründungsmitglieder allesamt aus Agenturen stammen, die sich auf Influencer Marketing spezialisiert haben. Influencer selbst sind in den Reihen des BVIM bislang nicht zu finden.
3. Klein, aber oho! Micro Influencer starten durch
Micro Influencer ist das Buzzword innerhalb des Buzzwords. Mittlerweile ist es so, dass die scheinbar richtig dicken Fische im Influencer-Teich wahnsinnige Preisvorstellungen entwickelt haben. Es heißt sogar, dass sich jenseits der DAX-30-Unternehmen kaum noch eine Firma diese Influencer leisten kann. Müssen sie auch nicht. Denn die sogenannten Micro Influencer erweisen sich nun sogar als profitabler.
Micro Influencer erreichen nicht die breite Masse, sondern wenden sich meist einem bestimmten Themenbereich zu. Dies führt zu einer spezifischeren Follower-Gruppe. Laut einer Studie der Keller Fay Group können Influencer mit einer Followerschaft im fünfstelligen Bereich für Unternehmen bessere Resultate zu günstigeren Preisen erzielen. Sie erreichen dies durch einen erhöhten Brand Fit, eine höhere Engagement-Rate und eine größere Nähe zu den eigenen Followern.
Laut Coltrane Curtis, dem Gründer der Marketing-Agentur Team Epiphany, ist der Einsatz von Micro Influencern 6,7-mal effizienter als Kampagnen mit sehr großen Influencern. Influencer mit über einer Million Follower erreichen eine Interaktionsrate von ein bis zwei Prozent, Micro Influencer kommen auf bis zu acht Prozent.
4. Influencer aus den eigenen Reihen: Corporate Influencer
Werden Unternehmen schon bald ihre hauseigenen Influencer beschäftigen? Mirko Kaminski, CEO von Achtung, ADC-Mitglied und Mitgründer der neuen Agentur Frank, sieht genau darin das Nachfolgemodell des Influencer Marketing: Corporate Influencer. Aus einem mehr oder minder bekannten Instagram- oder Youtube-Star soll also ein mittels Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen angestellter Markenbotschafter mit Persönlichkeit gemacht werden.
In seinem auf Youtube veröffentlichten Video argumentiert Kaminski, dass Unternehmen sich strategisch an der Präsentation von Medienhäusern orientieren sollten. Und diese setzen nun mal Moderatoren, Presenter und Anchormen ein. Das liege vor allem daran, dass Zuschauer, Konsumenten und Kunden immer eher anderen Menschen vertrauen als beispielsweise einer herkömmlichen Werbung. Und ist der Influencer erst einmal Teil des Teams, steige dessen Identifikation mit dem Produkt. Demensprechend steigt auch seine Qualität als Markenbotschafter und Moderator.
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Autorin: Karin Mainusch
Foto: Pixabay